Änderungskündigung Ablehen

Arbeitsrecht

Eine Änderungskündigung soll oft schlechtere Arbeitsbedingungen durchsetzen. Sie geht daher meist zu Lasten des Arbeitnehmers, sodass sich in vielen Fällen eine Ablehnung auszahlen kann. Zu den Spezialisten für Arbeitsrecht in Berlin

Wann Sie eine Änderungskündigung ablehnen sollten und wie Sie vorgehen müssen, erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag.

Eine Änderungskündigung soll oft schlechtere Arbeitsbedingungen durchsetzen. Sie geht daher meist zu Lasten des Arbeitnehmers, sodass sich in vielen Fällen eine Ablehnung auszahlen kann.

Wann Sie eine Änderungskündigung ablehnen sollten und wie Sie vorgehen müssen, erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag.

  1. Was ist eine Änderungskündigung?
  2. Wie kann ich eine Änderungskündigung ablehnen?
  1. Annahme des Angebots unter Vorbehalt und Änderungsschutzklage
  2. Ablehnung des Änderungsangebots und Kündigungsschutzklage
  3. Ablehnung des Änderungsangebots ohne Klage
  4. Wann sollte ich eine Änderungskündigung ablehnen?
  1. Änderungskündigung offensichtlich unwirksam
  2. Änderungsangebot zu weitgehend
  3. Arbeitsplatzwechsel geplant
  1. Was muss ich tun, um eine Änderungskündigung abzulehnen?
  2. Kommt es zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn ich die Änderungskündigung ablehne? 
  3. Kann ich die Änderungskündigung ablehnen und eine Abfindung erhalten?
  4. Fazit

1. Was ist eine Änderungskündigung? 

Ihr Arbeitgeber ist grundsätzlich ebenso wie Sie an den Arbeitsvertrag gebunden. Er kann nur in engen Grenzen von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen und so beispielsweise Ihre Aufgaben präzisieren. Tiefgehende Änderungen kann er ohne Ihre Zustimmung hingegen nicht herbeiführen. In diesem Fall muss er daher eine Änderungskündigung aussprechen.

Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot eines neuen Arbeitsvertrages. Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis soll also beendet werden. Gleichzeitig möchte Ihr Arbeitgeber aber, dass Sie zu geänderten Bedingungen weiterhin für ihn tätig sind.

Ein solcher Wunsch des Arbeitgebers ist in verschiedenen Situationen denkbar:

  1. Die wirtschaftliche Situation des Unternehmens hat sich verschlechtert, sodass die bisher üblichen Sonderzuwendungen nicht mehr gezahlt werden können.
  2. Die durchschnittliche Arbeitszeit im Betrieb muss erhöht oder verringert werden.
  3. Ihr Arbeitsplatz ist weggefallen, Sie können jedoch anderweitig im Betrieb eingesetzt werden.
  4. Sie können Ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben.

Wichtig: Ihr Arbeitgeber muss Ihnen klar und deutlich mitteilen, wie Ihr Arbeitsverhältnis von nun an aussehen soll. Sie müssen zweifelsfrei erkennen können, welcher Vertragsinhalt zukünftig maßgeblich ist.

Von der Änderungskündigung unterscheidet sich der Änderungsvertrag. Mit einem solchen Vertrag bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber ebenfalls neue Arbeitsbedingungen an, verbindet dieses Angebot jedoch nicht gleich mit einer Kündigung. Kommt der Vertrag nicht zustande, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen aber immer noch separat kündigen..weiterlesen